Rechtliches

Grundbegriffe

Rechtsform

Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist eine Feuerwehr kein Verein sondern eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

Rechtsgrundlagen

Das NÖ Feuerwehrgesetz sowie die darauf basierende Dienstordnung der Freiwilligen Feuerwehren (erlassen vom NÖ Landesfeuerwehrverband) regeln Organisation und Betrieb der niederösterreichischen Feuerwehren.

Feuerpolizei

Die Besorgung der Aufgaben der örtlichen Feuerpolizei obliegt der Gemeinde, sie hat sich hierzu der Feuerwehr als Hilfsorgan zu bedienen.

Einsatzbereich

Der Gemeinderat hat den örtlichen Einsatzbereich innerhalb der Gemeinde festzusetzen und den Feuerwehrkommandanten die Besorgung der Aufgaben der örtlichen Feuerpolizei zu übertragen.

Details

Niederösterreichisches Feuerwehrgesetz (NÖ FG): http://www.noelfv.at/aktuelles/noefg.pdf

Dienstordnung der NÖ Feuerwehren: http://www.noelfv.at/aktuelles/dienstordnung.pdf

 

http://noelfv.noe122.at