Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist eine Feuerwehr kein Verein sondern eine Körperschaft öffentlichen Rechts.
Das NÖ Feuerwehrgesetz sowie die darauf basierende Dienstordnung der Freiwilligen Feuerwehren (erlassen vom NÖ Landesfeuerwehrverband) regeln Organisation und Betrieb der niederösterreichischen Feuerwehren.
Die Besorgung der Aufgaben der örtlichen Feuerpolizei obliegt der Gemeinde, sie hat sich hierzu der Feuerwehr als Hilfsorgan zu bedienen.
Der Gemeinderat hat den örtlichen Einsatzbereich innerhalb der Gemeinde festzusetzen und den Feuerwehrkommandanten die Besorgung der Aufgaben der örtlichen Feuerpolizei zu übertragen.
Niederösterreichisches Feuerwehrgesetz (NÖ FG): http://www.noelfv.at/aktuelles/noefg.pdf
Dienstordnung der NÖ Feuerwehren: http://www.noelfv.at/aktuelles/dienstordnung.pdf